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   BFH, 24.10.1984 - VII B 22/84   

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BFH, 24.10.1984 - VII B 22/84 (https://dejure.org/1984,21200)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1984 - VII B 22/84 (https://dejure.org/1984,21200)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - VII B 22/84 (https://dejure.org/1984,21200)
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  • BFH, 20.02.1968 - VII 327/64

    Aufrechnung - Streitigkeiten - Finanzrechtweg - Aufrechnungserklärung als

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - VII B 22/84
    Dem Neugläubiger steht zur Anfechtung dieses Verwaltungsaktes auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO zur Verfügung (vgl. BFH-Urteil vom 20.2.1968 VII 327/64, Literatur, Definition Aufrechnung).2.

    NV: Mangels eines zwischen dem FA und einem Neugläubiger i.S. des § 406 BGB bestehenden hoheitlichen Gewaltverhältnisses darf das FA nicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Neugläubiger, gegen den es keine Steuerforderung hat, aufrechnen (Festhaltung an dem BFH-Urteil vom 20.2.1968 VII 327/64 für das Vollziehungsaussetzungsverfahren; vgl. Rechtsprechung: BVerwG, FG München; Literatur).

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - VII B 22/84
    NV: Die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel hängt von einem Wahrscheinlichkeitsurteil ab, das dahin bestimmt wird, daß vorläufiger Rechtsschutz dann in Betracht kommt, wenn ein nicht nur geringer Wahrscheinlichkeitsgrad für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts spricht (vgl. BFH-Beschluß vom 5.3.1979 GrS 5/77).3.
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